Die Leber weist eine recht große Regenerationsfähigkeit auf, so dass in einem gewissen Rahmen Leberschäden wieder kompensiert werden können. Dabei sind unterschiedliche Zelltypen an der Gewebsregeneration beteiligt. Bei partieller Hepatektomie (z.B. bei Lebertransplantationen) oder bei Tetrachlorkohlenstoffvergiftung ist die Proliferation von adulten Hepatozyten (Leberzellen) ausreichend, um das geschädigte Gewebe zu ersetzen. Bei sehr schweren Leberschädigungen mit Blockade der regenerativen Fähigkeit des Funktionsgewebes im Rahmen eines hepatozellulären Karzinoms oder unterschiedlicher Stoffwechselentgleisungen (Hämochromatose, M.Wilson, Galaktosämie, etc.) erfolgt die Regeneration durch Einwanderung unterschiedlicher Stammzellen, die die Fähigkeit besitzen sich vielfältig zu differenzieren. Hierbei kommen zwei Stammzelltypen in Betracht. Einerseits endogene Stammzellen die ihren Ursprung in den Hering-Kanälen (intrahepatisch gelegene Gallengänge) (siehe Abb. 1) haben und andererseits exogene Stammzellen des Knochenmarks, die in das geschädigte Lebergewebe einwandern und die proliferative Kapazität der Hering-Kanäle unterstützen. Dabei ist die Differenzierungsfähigkeit der Stammzellen nicht nur auf Hepatozyten begrenzt, sondern Endothelzellen der Sinusoide können ebenfalls regeneriert werden.
Die regenerative Fähigkeit der Leber hat allerdings Grenzen. Wenn mehr als 50% des parenchymalen Lebergewebes geschädigt ist kann ein fortschreitender Leberuntergang mit Bindegewebsinfiltration nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die progrediente dekompensierte Leberzirrhose wird dann unumgänglich. Insofern ist der gelegentliche Alkoholkonsum für die Leber in einem gewissen Rahmen „vertretbar“ eine dauerhafte Überstrapazierung kann dieses Organ allerdings auch nicht kompensieren.